ARBEITSMITTELÜBERPRÜFUNG

Stellen ArbeitgeberInnen Ihren MitarbeiterInnen Arbeitsmittel zur Verfügung, müssen diese gemäß der österreichische Arbeitsmittelverordnung (BGBl. II Nr. 164/2000) strenge Bedingungen erfüllen. Die Rechtsvorschriften beziehen sich auf Konstruktion, Bau sowie weiterer Schutzmaßnahmen und müssen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gerecht werden. Zusätzlich zu einer umfassenden Unterweisung der ArbeitnehmerInnen müssen die gesetzlichen Prüfpflichten eingehalten werden.

Wir beraten Sie über die geltenden Vorschriften

  • Abnahmeprüfungen (§ 7)
  • wiederkehrende Prüfungen (§ 8)
  • Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen (§ 9), wie nach Unfällen oder umfassenden Reparaturen
  • Prüfungen nach Aufstellung ortsveränderlich eingesetzter Arbeitsmittel (§ 10)

und stellen anschließend Prüfbefunde aus.

Für Arbeitsmittel, die bereits vor Einführung der EG-Maschinenrichtlinie (1995) in Gebrauch waren, analysieren wir Gefährdungen, die mit der Verwendung verbunden sind, führen Risikobewertungen durch und überprüfen die ordnungsgemäße Beschaffenheit des Arbeitsmittels gemäß Abschnitt 4 der AM-VO.

Regalprüfung, Regalinspektion nach ÖNORM EN 15635

Prüfpflichtig sind sämtliche Regalsysteme aus Metall bzw. Stahl insbesondere der folgenden Regaltypen:

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Verschieberegale
  • Mehrgeschosseinrichtungen
  • Regalbühnen 

Als Arbeitgeber sind Sie verantwortlich, dass sämtliche Lagereinrichtungen den Auflagen aktueller Gesetze und Normen entsprechen. Gerade im Bereich der Lagerhaltung, wo vielfach Gabelstapler, oder Gabelhubwagen sowie Regalbediengeräte eingesetzt werden, besteht ein erhöhtes Beschädigungsrisiko der Regalbauteile. Unsachgemäße Regaleinrichtungen bzw. beschädigte Regale verursachen jährlich Unfälle mit folgeschweren Personen- und kostenintensiven Sachschäden.

Durch das rechtzeitige Erkennen und Dokumentieren von Schäden können Unfälle vermieden, Reparaturkosten gering gehalten und präventive Maßnahmen eingeleitet werden.

Ihr Vorteil durch die Einhaltung der jährlichen Regalinspektion durch fachkundige und befähigte Regalprüfer:

  • Rechtssicherheit im Schadensfall
  • Schutz vor kostenintensiven Ausfallszenarien
  • optimale Auslastung der Regale
  • keine Betriebsunterbrechung
  • hohe Sicherheitsstandards
  • keine negativen medialen Ereignisse 

Prüfen von Tür- und Toranlagen

Tür- und Toranlagen unterliegen ebenfalls der Arbeitsmittelverordnung daher müssen bei diesen Einrichtungen 

  • Abnahmeprüfungen (§7 AM-VO)
  • wiederkehrende Überprüfungen (§8 AM-VO)
durchgeführt werden.